Vielen Menschen ist nicht klar, welche Tätigkeitsfelder mit den drei unterschiedlichen Begrifflichkeiten einhergehen. Was machen Lokführer*innen anders als Eisenbahner*innen? Oder sind es vielleicht sogar die gleichen Berufe?
Die Begriffe “Lokführer*in” oder “Lokomotivführer*in” sind im Volksmund am bekanntesten. Beide Bezeichnungen sind umgangssprachliche Begriffe für “Triebfahrzeugführer*in”.
Zwischen “Triebfahrzeugführer*in” (oder Lokführer*in) und “Eisenbahner*in” gibt es jedoch tatsächlich einen Unterschied. Eisenbahner*innen haben eine dreijährige Berufsausbildung hinter sich, die sich fachlich korrekt “Eisenbahner*in im Betriebsdienst – Lokführer*in und Transport” nennt. Es handelt sich hierbei um eine vollwertige Berufsausbildung, inklusive IHK-Abschluss.
In der 12-monatigen Triebfahrzeugführer*in-Weiterbildung erwirbst du die Qualifikationen zum Steuern von Zügen im Personen- und Güterverkehr. Die Weiterbildung entspricht also einer Art “Führerschein” ohne anerkannten Berufsabschluss. Im Gegensatz zu den Eisenbahner*innen fehlt dir hier der betriebswirtschaftliche Teil, den du nur durch einen IHK-Abschluss erwerben kannst.
Mit dem “Führerschein”, den du durch die Triebfahrzeugführer*in-Weiterbildung erlangst, kannst du Züge in ganz Europa steuern. Die einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz der entsprechenden Sprach- und Streckenkenntnisse sowie die länderspezifische Zulassung.
In unserer Weiterbildung erlernst du alle fachlichen Kenntnisse, die du für deinen Berufsalltag als Triebfahrzeugführer*in brauchst!
Entscheidest du dich für eine Weiterbildung oder Fortbildung des Eisenbahn Campus, kommen gewisse Kosten auf dich zu. Aber keine Sorge, diese werden in den meisten Fällen von einem Kostenträger übernommen.
In der Regel sind das zum Beispiel die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter oder die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter können dir einen sogenannten “Bildungsgutschein” ausstellen. Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage des Kostenträgers und versichert dir die Übernahme der Weiterbildungskosten sowie gegebenenfalls eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes.
Falls du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit deinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst, kommt für dich die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse in Frage. Diese Förderung dient deiner beruflichen Wiedereingliederung.
Keine der genannten Optionen trifft auf dich zu? Dann hast du beim Eisenbahn Campus die Möglichkeit, deine Weiterbildung oder Fortbildung selbst zu finanzieren. Hierbei erstellen wir dir ein Finanzierungsangebot, das auf deine individuelle Situation abgestimmt ist. Du kannst den Kurs beispielsweise in monatlichen Raten bezahlen, wobei sich die Rate nach der jeweiligen Summe des Lehrgangs richtet.
Jetzt auch online oder in Teilqualifikationen!
Individuell und flexibel – beim Eisenbahn Campus kannst du deine Triebfahrzeugführer*in-Weiterbildung jetzt auch online, bequem von zuhause aus, oder Schritt für Schritt in Teilqualifikationen (TQs) absolvieren!
Vorteile der Teilqualifikationen: Du kannst individuell entscheiden, welche TQs du belegst und damit auch, welche Abschlüsse du erreichen möchtest. Auch bereits angehende Triebfahrzeugführer*innen, die ihre Weiterbildung bei einem anderen Bildungsträger begonnen haben, können ihre Weiterbildung bei uns beenden und sich durch die TQs weiterqualifizieren.
Vorteile des Online-Lehrgangs: Du kannst zeitlich flexibel und räumlich unabhängig an der Weiterbildung teilnehmen! Lediglich für die Praxis, also für die bundesweiten Streckenfahrten, die zweiwöchige Rangierbegleiter*in-Ausbildung in Verden und für die Prüfungstage, musst du anreisen.